Das Schlaflabor oder Ihr Facharzt wird Ihnen eine Verordnung über das erforderliche Gerät ausstellen und leitet damit die Versorgung ein. Sofern Sie das Gerät nicht direkt vor Ort erhalten haben, wird die Verordnung an uns weitergeleitet, sodass wir kurzfristig Kontakt zu Ihnen bezüglich der Lieferung aufnehmen können.
Muss ich mich selbst um ein Therapiegerät kümmern?
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